Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kirchheim hat in seiner Sitzung am 14.09.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „ehemalige Malzfabrik“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und gleichzeitig beschlossen den Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), in der derzeit aktuellen Fassung, aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. 

Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchzuführen. Entsprechend dem § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 BauGB, wird von der Umweltprüfung (nach § 2 Abs. 4 BauGB), von dem Umweltbericht (nach § 2a BauGB), von der Angabe über Arten umweltbezogender Informationen (nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie von der zusammenfassenden Erklärung (nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs.1 BauGB) abgesehen. 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 07.02.2022 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Wesentliche Ziele der Gemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind: 

 die Wiedernutzbarmachung großer künftig nicht mehr genutzter Gewerbegrundstücke 

 die Schaffung von Baugrundstücken für die Wohnnutzung durch die Nutzung von Baulandpotenzialen innerhalb der bestehenden Ortslage 

 die Sicherung einer angemessenen landschaftlichen Einbindung 

 die Renaturierung und Erlebbarmachung des Eckbachs 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Gemarkung Kirchheim, 102, 87/5, 87/4, 87/2, 92/3, 92/2, 93/4, 93/3 sowie 93/2 vollständig und die Flurstücke 92/6, 94/1,165/20 und 165/16 jeweils teilweise. Diese sind im beigefügten Lageplan dargestellt. Der künftige Geltungsbereich ist schwarz umrandet. 

Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „ehemalige Malzfabrik“ 

Der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit gegeben sich in der Zeit 

vom 28.02.2022 bis einschließlich 01.04.2022 

über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung der Ortsgemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern. 

Die Planunterlagen (vorläufige Planzeichnung, Textliche Festsetzung, sowie die bereits vorliegenden Gutachten) können in der Verbandsgemeindeverwaltung, Industriestraße 11, in 67269 Grünstadt, 1. OG, Fachbereich 2, Zimmer 102, unter Einhaltung der Hygienevorschriften, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis dienstags 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, mittwochs von 08:30 – 12:00 Uhr, donnerstags 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr, freitags von 08:30 – 12:00 Uhr) eingesehen werden. Die v. g. Planunterlagen des Bebauungsplanentwurfs sind während des genannten Zeitraumes auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Leiningerland unter http://www.vg-l.de/blp ( Dokumente zu den Bauleitplanungen  Bebauungsplan  Laufende_Verfahren  Kirchheim – ehemalige_Malzfabrik) abrufbar. 

Der Hinweis auf die Beteiligung und die Unterlagen sind ebenso über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz abrufbar (www.geoportal.rlp.de). 

Weiterhin können die Planunterlagen digital unter der Adresse „Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Fachbereich 2, Planunterlagen Kirchheim, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt“, telefonisch unter 06359/8001-4252 oder per E-Mail unter bauleitplanung@vg-l.de (digital) angefordert werden. Stellungnahmen können während der Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@vg-l.de gesendet werden. 

gez. Kai Kronemayer, Ortsbürgermeister