Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, den Planfeststellungsbeschluss vom Eisenbahn-Bundesamt gemäß §18 Abs. 1 AEG für das Vorhaben „Neubau eines Kreuzungsbahnhofs“ in der Gemeinde Kirchheim an der Weinstraße einzusehen.

Planfestellungsbeschluss hier einsehen.