Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit dem Sechsten Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 3. Juni 2020 in der Fassung vom 17. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber anlässlich der Corona-Pandemie mit § 35 Abs. 3 GemO die Möglichkeit geschaffen, bei Naturkatastrophen oder in anderen außergewöhnlichen Notsituationen Beschlüsse der kommunalen Gremien in schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenz zu fassen. Diese Vorschrift ist bis zum 31. Dezember 2021 mit wissenschaftlicher Unterstützung zu evaluieren.

Zur Durchführung der Evaluierung benötigen wir Ihre Mithilfe!

Das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) hat mit wissenschaftlicher Begleitung desDeutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer und in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden drei Fragebögen entwickelt, die sich an die Gremienvorsitzenden, die Gremienmitglieder sowie die Öffentlichkeit richten. Eine Teilnahme an der Befragung ist auch erwünscht, wenn in der Kommune von der Möglichkeit digitaler Ratssitzungen kein Gebrauch macht..

Zur Befragung:

https://www.foev-speyer.de/Ratssitzungen

Eine Teilnahme an der Befragung ist bis einschließlich 10. September 2021 möglich.

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Frau Stefanie Bambach (E-Mail: Stefanie.Bambach@mdi.rlp.de; Telefon: 06131 16 3623) gerne zur Verfügung. Sollten Sie technische Rückfragen zur Befragung haben, so können Sie sich an Herrn Patrick Schweizer (E-Mail: schweizer@foev-speyer.de) wenden.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!