Allgemeine Informationen
- Wie kam es zur Entscheidung, die Weinstraße zu erneuern?
- Wie wird die Weinstraße nach dem Umbau aussehen?
- Welches werden die größten Belastungen für die Kirchheimer darstellen?
- Wie ist der Zeitplan der Bauarbeiten?
- Wo wird mit den Bauarbeiten begonnen?
- Wer ist für welche Maßnahme verantwortlich?
- Was kostet der Bau die Gemeinde?
- Was sind „Wiederkehrende Ausbaubeiträge?“
- Welchen Betrag müssen die Kirchheimer Bürger aufbringen?
- Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?
Verkehr und Umleitungen
- Warum werden Straßen gesperrt?
- Welche Straßensperrungen wird es geben?
- Welche Umleitungsstrecken sind geplant?
- Wie werden Anwohner und andere „Anlieger“ die Grundstücke in den Bauabschnitten anfahren können?
- Wird in der Bauphase der Fußgängerverkehr eingeschränkt?
- Gibt es Regelungen für die Grundstücksanfahrt für Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei?
- Wie wird die Müllabfuhr erfolgen?
- Wie wird der öffentliche Nahverkehr umgeleitet?
- Werden zusätzliche Parkplätze eingerichtet?
- Wie werden Schule und Diffiné-Haus bei einer Sperrung erreichbar sein?
- Wird es auf den Umleitungsstrecken zu Nutzungseinschränkungen kommen?
- Können Wirtschaftswege als Zufahrten genutzt werden?
- Wie wird die Einhaltung der zeitweilig neuen Verkehrsregelungen überwacht?
Auswirkungen auf Anwohner und Geschäfte
- Wie werden Anlieferungen während der Sperrungen gehandhabt?
- Gibt es Entschädigungen für Betriebe, die durch die Arbeiten Umsatzeinbußen erleiden?
- Wie werden Gebäudeschäden, die wegen der Bauarbeiten entstehen, behandelt?
- Werden auch Hausanschlüsse erneuert?
- Ist mit Stromabschaltungen zu rechnen?
- Kann während der Kanalarbeiten die Toilette benutzt werden?
- Was ist bei Ausfall von Kommunikationsdienstleistungen nach Kabelschäden zu tun?
Kommunikation und Information
- Wo können sich Bürger über den aktuellen Stand der Bauarbeiten informieren?
- An wen können sich Bürger bei Problemen wenden?
Sonstiges
- Was ändert sich an den Bushaltestellen?
- Kann während der Bauzeit der „Rote Platz“ mit Ausschank oder das Diffiné-Haus als Veranstaltungsort genutzt werden?
- Kann ich die Arbeiten vor meinem Haus mit eigenen Baumaßnahmen verknüpfen (z.B. einer Außendämmung zur Isolierung des Kellers)?
Allgemeine Informationen
Wie kam es zur Entscheidung, die Weinstraße zu erneuern?
Nach der Fertigstellung der Ortsumgehung der Bundesstraße B 271 im Jahr 2018 wurde die Weinstraße zwischen den Anschlussstellen Kirchheim-Nord und Kirchheim-Süd zur Landesstraße (L516). Untersuchungen ergaben, dass nicht nur die Straßendecke der Weinstraße, sondern auch der Unterbau durch den jahrzehntelangen Durchgangsverkehr mit zuletzt bis zu 20.000 Fahrzeugen/Tag in schlechtem Zustand ist. Da der Bund verpflichtet ist die Straße in verkehrssicherem Zustand an den neuen (Kosten-)Träger der Landesstraße, also das Land Rheinland-Pfalz, zu übergeben, muss eine Komplettsanierung erfolgen, bei der dann auch Gehwege nach aktuellen Standards anzulegen sind. Die Verbandsgemeindewerke haben daraufhin beschlossen, mit dem Straßenumbau auch die alten Trinkwasserleitungen (teilweise noch aus Guss) zu ersetzen und die Kanalisation zu erneuern. Eingebunden in die Baumaßnahmen wird auch die Weisenheimer Straße. Die ehemalige Kreisstraße bekommt im Zuge der Übergabe an die Ortsgemeinde – finanziert vom Landkreis Bad Dürkheim – einen neuen Straßenbelag.
Wie wird die Weinstraße nach dem Umbau aussehen?
Eine bedeutsame Veränderung wird sein, dass die Weinstraße Nord nach dem Umbau für Fußgänger ungefährlicher und damit auch attraktiver wird. Dazu soll es in Kirchheims Denkmalzone auf der Weinstraße künftig durchgängig Fußgängerwege geben, die mindestens 80 cm breit sind. Die Gehwege auf der Nord- bzw. Westseite in der Weinstraße Nord sollen sogar eine Mindestbreite von 1,20 cm haben und damit auch eine verkehrssichere Begegnung von Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator erlauben. Gehwegübergänge an Straßen werden barrierefrei gestaltet, also abgesenkt und mit taktilen Elementen ausgestattet. Gewonnen wird der für die Gehwege nötige Platz durch eine verringerte Fahrbahnbreite. Ab der Ortseinfahrt im Norden wird die Fahrbahn um ca. 1 Meter auf 5,50 Meter Breite verengt. Eine zusätzliche leichte Verschwenkung wird dazu beitragen, dass nach Kirchheim einfahrende Fahrzeuge die Geschwindigkeit bereits hier reduzieren. Zwischen Schulgasse und der Einmündung zur Hintergasse wird es – aus Platzgründen – eine noch stärker verengte Fahrbahn geben. An der engsten Stelle, auf etwa 25 Meter Länge, wird bei einer Breite von knapp 4 Metern zwischen den Bordsteinen zwar Begegnungsverkehr für PKW bei sehr langsamer Fahrt möglich bleiben, für LKW oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen allerdings nicht. Die Strecke ist jedoch gut überschaubar und so kurz, dass bei gegenseitiger Rücksichtnahme rechtzeitig angehalten werden kann. Zudem haben alle vorgesehenen Bordsteine eine Rundkante und sind nur 6 cm hoch. Es wird daher keine zusätzliche Unfallgefährdung durch die Engstelle erwartet.
Im Zuge der Weinstraßensanierung und des Gehwegneubaus werden auch die Bushaltestellen im Baubereich barrierefrei gestaltet. Keine großen Veränderungen wird es in der Weinstraße Süd und der Weisenheimer Straße geben. Hier wird jeweils nur die Fahrbahndecke erneuert.
Welches werden die größten Belastungen für die Kirchheimer darstellen?
Während der gesamten Bauzeit werden die Parkmöglichkeiten in Kirchheim erheblich eingeschränkt sein. So ist auf den innerörtlichen Umleitungsstrecken (Rückgasse, Ostring, Diffiné-Straße und Westring) ein beidseitiges absolutes Halteverbot vorgesehen. Vorübergehend – voraussichtlich 2025 – wird auch auf dem „Schwarzen Platz“ und dem Friedhofsparkplatz wegen Arbeiten an den Zufahrtsstraßen nicht geparkt werden können. Aber auch im Anschluss, wenn die Zufahrten wieder erreichbar sind, kann es Einschränkungen geben, da auch Platz für Baumaterialien und Baufahrzeuge benötigt wird.
Eine komplette Ortsdurchfahrt auf der Weinstraße wird während der gesamten Bauzeit nicht möglich sein. Für einige Monate gilt dies auch für die direkte Ost-West-Durchfahrt (Bissersheimer Str./Kleinkarlbacher Str.). Es werden daher außerhalb und innerhalb des Ortes Umleitungsstrecken eingerichtet.
Die Belastung für Anlieger im Baubereich soll durch Bauabschnitte, die nacheinander bearbeitet werden, möglichst gering bleiben. Einschränkungen bei der Zufahrt zu den Anwesen wird es nur während der Arbeiten im jeweiligen Bauabschnitt geben. Fußgänger werden alle Gebäude und Einrichtungen ständig erreichen können.
Problematisch für den innerörtlichen Verkehr dürfte sich vor allem auswirken, dass die zentrale Straßenkreuzung am Diffiné-Haus und auch die beiden Bahnübergänge (Weinstraße Süd bzw. Kleinkarlbacher Str.) für sechs bis acht Monate für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden müssen. Erreichbar ist der jeweils auf der anderen Seite der Bahnlinie liegende Ortsteil dann nur über die Ortsumgehung. Diese wird während der gesamten Baumaßnahme auch für langsam fahrenden Verkehr freigegeben.
Wie ist der Zeitplan der Bauarbeiten?
Nach Ende der Ausschreibung durch den Landesbetrieb Mobilität und der Zustimmung der verschiedenen Gremien (u.a. Ortsgemeinderat Kirchheim) zum Ausschreibungsergebnis kommt es voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli zur Auftragserteilung an ein Bauunternehmen. Dieses soll dann in der zweiten Jahreshälfte, eventuell ab September, die Arbeit aufnehmen. Die gesamte Bauzeit wird auf drei Jahre geschätzt, also voraussichtlich bis Herbst 2028 dauern. Zur Minderung der Belastung der Kirchheimer wird die Baumaßnahme in sieben Bauabschnitte unterteilt, die nacheinander abgearbeitet werden. Abgeschlossene Bauabschnitte werden danach zunächst provisorisch hergerichtet, sodass sie anschließend wieder befahren werden können. Die finale Fahrbahndecke wird zum Schluss aufgetragen werden.
Fünf Bauabschnitte sind nördlich der Bahnlinie:
– der Bereich vom nördlichen Ortseingang bis zur ersten Kurve der Weinstraße Nord (Bauabschnitt 2)
– die Weinstraße Nord von dieser Kurve bis kurz hinter der Quirngasse (Bauabschnitt 3)
– die Weinstraße Nord von der Quirngasse bis zur Kurve am Weingut Kolb (Bauabschnitt 4)
– die Weinstraße Nord von dieser Kurve bis zur Hintergasse (Bauabschnitt 5)
– die Weinstraße Nord von der Hintergasse bis zum Bahnübergang der Weinstraße Süd, die Kleinkarlbacher Straße von der Kreuzung am Diffiné-Haus (einschließlich Bahnübergang) bis zum Westring, die Einmündung der Bissersheimer Straße (Bauabschnitt 1)
Südlich der Bahnlinie sind zwei Bauabschnitte vorgesehen:
– die Weinstraße Süd ab Bahnübergang bis zum südlichen Ortseingang (Bauabschnitt 6)
– die Weisenheimer Straße von der Weinstraße Süd bis zum Übergang in den Wirtschaftsweg (Bauabschnitt 7)
Die (meter-) genaue Festlegung der Bauabschnittsgrenzen wird ebenso wie die Reihenfolge der Abarbeitung – abgesehen von Bauabschnitt 1 – zusammen mit dem Bauunternehmen entschieden. Einfluss auf die Reihenfolge hat insbesondere die Jahreszeit am Ende eines Bauabschnitts. Durch Anpassungen in der Reihenfolge der Bauabschnitte soll vermieden werden, dass es in einzelnen Bauabschnitten zu langen, witterungsbedingten Unterbrechungen (z.B. Winterpause) kommt.
Gegen Ende der Arbeiten wird es nochmals zu kurzzeitigen Straßensperrungen kommen, da die abschließende, 3 cm dicke Asphaltschicht „in einem Rutsch“ aufgetragen werden soll.
Noch nicht aufgeführt in dieser Übersicht ist die ebenfalls vorgesehene Sanierung der Gemeindestraße „Am Grünborn“. Hier wird die Gemeinde berücksichtigen, dass es keine zeitlichen Überschneidungen mit Bauabschnitt 6 – der Sperrung der Weinstraße Süd – gibt.
Wo wird mit den Bauarbeiten begonnen
Begonnen wird mit Bauabschnitt 1, dem Kreuzungsbereich am Diffiné-Haus, mit Sperrung der Weinstraße zwischen Hintergasse und Bahnübergang, der Kleinkarlbacher Straße bis zum Westring und der Einmündung der Bissersheimer Straße. Die Hintergasse bleibt dabei als Zufahrt zum nordwestlichen Dorfbereich erhalten. Die Bahnübergänge sind für Kfz gesperrt, sodass der jeweils andere Ortsbereich jenseits der Bahnlinie für Kfz nur über die Ortsumgehung zu erreichen ist. Diese Arbeiten sollen etwa sechs bis acht Monate dauern. In dieser Zeit ist auch der Parkplatz auf dem „Schwarzen Platz“ nicht benutzbar sein. Zumindest vorübergehend wird auch der Friedhofsparkplatz nicht angefahren werden können. Sollten die Bauarbeiten bis zum Wintereinbruch nicht abgeschlossen sein, ist vorgesehen, die Straßen für die Zeit der Baupause provisorisch so weit zu befestigen, dass sie für Anliegerverkehr befahrbar werden. Der weitere Zeitplan ab 2026 wird in Abstimmung mit dem ausführenden Bauunternehmen erstellt werden.
Wer ist für welche Maßnahme verantwortlich?
Koordinator für alle Bauarbeiten ist der Landesbetrieb Mobilität Speyer, der auch für die Fahrbahnsanierung, also den Bereich zwischen den Bordsteinen verantwortlich ist. Zuständig für Gehwege und Bushaltestellen ist dagegen die Ortsgemeinde. Die Arbeiten an Trinkwasser- und Abwasser-Leitungen liegen in der Verantwortung der Verbandsgemeindewerke der VG Leiningerland. Für Stromleitungen sind die Pfalzwerke Netz AG, für die Gasleitungen die Pfalzgas Gmbh und für die Telekommunikationsleitungen die Anbieter Deutsche Telekom und Deutsche Glasfaser verantwortlich.
Was kostet der Bau die Gemeinde?
Nach gegenwärtigen Schätzungen werden die Gesamtkosten der Maßnahme 8,16 Mio. € betragen. Auf die Ortsgemeinde Kirchheim entfallen davon nach Schätzungen des Landesbetriebs Mobilität Speyer etwa 2,6 Mio. € reine Bauleistungen für den Bau der Gehwege, der Beleuchtung und der barrierefreien Bushaltestellen. Hinzu kommen für Kirchheim Baunebenkosten von geschätzt 0,8 Mio. €. Genauere Zahlen werden nach Abschluss der Ausschreibung verfügbar sein. Das Bundesland Rheinland-Pfalz wird die Investitionen der Ortsgemeinde in jedem Fall über einen Zuschuss fördern. In welcher Höhe ist noch nicht abschließend bekannt. Voraussetzung der Förderung ist die direkte Beteiligung der Kirchheimer Bürger an den auf die Ortsgemeinde entfallenden Kosten der Baumaßnahme (derzeit geschätzt 3,4 Mio. €) durch wiederkehrende Ausbaubeiträge.
Was sind „Wiederkehrende Ausbaubeiträge“?
In Rheinland-Pfalz müssen die Gemeinden seit 1.1.2024 bei Neu- und Ausbau von gemeindeeigenen Verkehrswegen (in der Regel: Gemeindestraßen, Gehwege, Straßenbeleuchtung) einen Teil der Investitionskosten über einen Beitrag von allen Grundstückseigentümern der Gemeinde einfordern. In der Vergangenheit wurden diese Beiträge („Einmalbeiträge“) nur bei den direkten Anliegern erhoben. Dies wurde als ungerecht empfunden, da die örtlichen Verkehrswege ja allen zur Verfügung stehen. Stattdessen wurde die solidarische Umlage für alle Grundstückseigentümer eingeführt. In Kirchheim hat der Gemeinderat bereits 2018 eine Satzung für wiederkehrende Beiträge beschlossen und diese 2024 an die aktuelle Rechtslage angepasst. Danach übernimmt die Gemeinde aus ihrem Haushalt für alle beitragspflichtigen Ausbauinvestitionen im Dorfgebiet (außer im Gewerbegebiet Rosengartenweg, hinter der Autobahn) 35% der Kosten. Die verbleibenden 65% werden von den Grundstückseigentümern getragen.
Welchen Betrag müssen die Kirchheimer Bürger aufbringen?
Nach ersten Schätzungen der Verbandsgemeindeverwaltung werden Kirchheims Grundstückseigentümer Ausbaubeiträge von ca. 4 €/m² gewichteter Fläche zahlen müssen. Wesentlich für die Flächenberechnung ist insbesondere die Grundstücksgröße. Einfluss auf den Ausbaubeitrag haben auch die Zahl der Vollgeschosse und die Art der Nutzung (gewerblich, teilweise gewerblich, nicht gewerblich). In einer Beispielrechnung für ein 500 qm großes Grundstück mit einem nicht-gewerblich genutzten Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen kam die VG bei der aktuellen Kostenschätzung auf einen Ausbaubeitrag von ca. 2.300 €. Genauere Zahlen wird die Verbandsgemeinde mitteilen, sobald bekannt ist, von welchen Gesamtkosten das Unternehmen ausgeht, das nach der Ausschreibung ausgewählt wird. Der Ausbaubeitrag werde, so die Verbandsgemeindeverwaltung, wegen der Dauer der Baumaßnahme in vier Teilbeiträgen angefordert, die sich an den im jeweiligen Kalenderjahr anfallenden Kosten orientieren.
Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?
Wiederkehrende Beiträge können – anders als die Grundsteueranhebungen – nicht über Mietnebenkosten den Mietern in Rechnung gestellt werden. Die Begründung ist, dass diese Beiträge, auch wenn sie in mehreren Jahren anfallen, keine wohnungsbezogenen Kosten sind, sondern eine Investition, mit der die Immobilien im Ort wertvoller werden.
Verkehr und Umleitungen
Warum werden Straßen gesperrt?
Leitungs- und Kanalarbeiten erfordern Aufgrabungen von teilweise bis zu 1,50 oder 2 Meter Tiefe. Durch die Lage der Kanäle und Leitungen im Straßenbereich ist es nicht möglich, regulären Straßenverkehr an den Aufgrabungen vorbeizuleiten – eine halbseitige Sperrung reicht daher nicht.
Welche Straßensperrungen wird es geben?
Eine Durchfahrt auf der Weinstraße durch Kirchheim wird während der gesamten Bauphase nicht möglich sein. Durch eine Aufteilung in mehrere Bauabschnitte, die nacheinander abgearbeitet werden, ist jedoch gewährleistet, dass Abschnitte der Weinstraße, in denen nicht gebaut wird, direkt oder über Seitenstraßen erreicht werden können. Anwesen in Bauabschnitten, in denen gerade gebaut wird, können in der Regel nicht angefahren werden. Ausnahmen sind jedoch – sofern es der aktuelle Stand der Baumaßnahmen erlaubt – in Absprache mit dem Bauunternehmen möglich.
Gesperrt wird im ersten Bauabschnitt der Straßenbereich rund um den „Schwarzen Platz“, die Weinstraße Süd bis zum Bahnübergang und die Kleinkarlbacher Str. über den Bahnübergang hinaus bis zum Westring. Für die vergleichsweise lange Bauzeit von sechs bis acht Monaten ist vor allem die Erneuerung der tiefliegenden überörtlichen Trinkwasser-Transportleitung verantwortlich. Diese Leitung versorgt die Gemeinden im unteren Eckbachtal (Bissersheim, Großkarlbach etc.) mit Wasser aus dem Wasserwerk im Leininger Tal.
Welcher Bauabschnitt sich anschließt, wird gemeinsam mit dem Bauunternehmen entschieden. Besondere Anforderungen sind auch im Bauabschnitt 2 zu erwarten, in dem die Trinkwasserleitung mittels „Durchpressung“ unter dem Eckbach verlegt wird.
Zu einem späteren Zeitpunkt werden im Rahmen der Straßenerneuerung auch die Weinstraße Süd vom Bahnübergang bis zum Ortsausgang und Weisenheimer Straße für eine Erneuerung der Fahrbahndecke gesperrt werden.
Welche Umleitungsstrecken sind geplant?
An den Anschlussstellen der Ortsumgehung und an der Ortseinfahrt der Kleinkarlbacher Straße wird auf die Sperrung der Weinstraße in Kirchheim hingewiesen. Ebenso in Bissersheim und Großkarlbach. Dort wird der Verkehr nach Norden über Laumersheim und Obersülzen nach Grünstadt und zum Autobahnanschluss geführt, Verkehr nach Süden wird von Großkarlbach über Freinsheim umgeleitet. Überörtlicher Verkehr aber auch der Zielverkehr in die während einzelner Bauabschnitte nur eingeschränkt erreichbaren Kirchheimer Ortsteile wird damit vor allem über die Umgehungsstraße geleitet.
Innerörtlicher Umleitungsverkehr wird, soweit möglich, über Gemeindestraßen geführt. Auf den innerörtlichen Umleitungsstrecken wird durchgängig eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/Std. gelten. In Kirchheim werden Diffiné-Straße und Ostring während der Bauzeit – anders als bisher – zu „echten Einbahnstraßen“: Bei der Ausfahrt aus dem Grundstück oder aus den Querstraßen kann daher nur in eine Richtung abgebogen werden, in der Diffiné-Straße nach Norden, Richtung Rückgasse, und im Ostring nach Süden, Richtung Bissersheimer Straße.
Wie werden Anwohner und andere „Anlieger“ die Grundstücke in den Bauabschnitten anfahren können?
In der Bauphase eines Abschnitts wird – sofern überhaupt möglich – Anfahrt nur über Schotter möglich sein, anschließend – bis zur endgültigen Fertigstellung der Asphaltdecke – über den geteerten Unterbau. Komplettsperrungen einer Grundstückszufahrt sollen den betroffenen Anliegern mit einigen Tagen Vorlauf mitgeteilt werden.
Wird in der Bauphase der Fußgängerverkehr eingeschränkt?
Nein, zumindest einseitig soll immer ein Weg für Fußgänger vorhanden sein. Die Zugänge zu den Anwesen werden gewährleistet.
Gibt es Regelungen für die Grundstücksanfahrt für Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei?
Ja, die Planung der Bauabschnitte und der Beschilderung wurden mit diesen abgesprochen, sodass (Rettungs-)Einsätze möglich bleiben und dies innerhalb der vorgesehenen Interventionszeiten.
Wie wird die Müllabfuhr erfolgen?
In Absprache mit dem Entsorgungsunternehmen werden Lösungen entwickelt, die eine reguläre Müllentsorgung gewährleisten. Während in Bauabschnitten gearbeitet wird, werden Tonnen und Säcke an naheliegenden Sammelplätzen abgestellt.
Wie wird der öffentliche Nahverkehr umgeleitet?
Für die während der Bauphase nicht erreichbaren Haltestellen werden Ersatz-Haltestellen eingerichtet. Über deren Standort und eventuelle Fahrplanänderungen wird der VRN jeweils frühzeitig informieren.
Werden zusätzliche Parkplätze eingerichtet?
Leider nein, denn es fehlt an geeigneten Flächen. Eine eventuelle Entspannung gibt es, sobald die Baustelle der Bahn geräumt ist, durch Plätze in der Verladestraße. In der Weinstraße Süd kann aufgrund ihrer Breite beidseitig geparkt werden. Eine Entlastung ist zeitnah auch am Friedhofsparkplatz zu erwarten, da die Arbeiten in Bauabschnitt 1 nach Auffassung der VG-Werke hier beginnen sollten und sobald als möglich wieder eine provisorische Parkplatzzufahrt eingerichtet werden soll.
Wie werden Grundschule und Diffiné-Haus bzw. Friedhof während der Sperrung im Bauabschnitt 1 erreichbar sein?
In der Regel nur zu Fuß. Ersatz-Haltestellen für die Schulbusse werden möglichst nahe an der Schule aufgestellt. Da während Bauabschnitt 1 durch die Sperrung auf Straßen vor der Schule kein Verkehr vorhanden ist, sind auf den Fußwegen zwischen Haltestellen und Schule auch keine besonderen Gefährdungen zu erwarten. Die Zufahrt zum Friedhof bleibt für Bestattungsunternehmen während der Sperrung über den Nebeneingang (beim Weingut Hammel) möglich.
Wird es auf den Umleitungsstrecken zu Nutzungseinschränkungen kommen?
An den innerörtlichen Umleitungen (Rückgasse, Diffiné-Straße und Ostring, bzw. Westring) wird vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde ein beidseitiges absolutes Halteverbot eingerichtet, damit Feuerwehr und Rettungsdienste die Straßen ungehindert nutzen können. Es soll jedoch regelmäßig geprüft werden, ob Verbesserungen oder Veränderungen im Interesse der Anwohner möglich sind.
Können Wirtschaftswege als Zufahrten genutzt werden?
Sollte eine Anfahrt zu einem Grundstück nur über Wirtschaftswege möglich sein, kann bei der Verbandsgemeinde eine für die Bauzeit befristete Genehmigung für die Zufahrt beantragt werden. In allen anderen Fällen ist die Nutzung von Wirtschaftswegen mit Autos – auch des Wirtschaftswegs „Ober den Gärten“ – unzulässig und wird mit Bußgeld geahndet. In der Regel mit 25 €, falls es zu keiner Behinderung anderer kam.
Wie wird die Einhaltung der zeitweilig neuen Verkehrsregelungen überwacht?
Das Ordnungsamt der VG wird während der Baumaßnahmen verstärkt auf Parkverstöße auf den Umleitungsstrecken achten, insbesondere um zu gewährleisten, dass die Straßen für die Feuerwehr und Rettungsdienste befahrbar bleiben.
Auswirkungen auf Anwohner und Geschäfte
Wie werden Anlieferungen während der Sperrungen gehandhabt?
Solange ein Bauabschnitt befahrbar ist, können „Anlieger“, darunter sind auch Anlieferer zu verstehen, die für den Durchgangsverkehr gesperrten Straßenabschnitte nutzen. Zu beachten ist, dass in der Regel für LKW am Ende der befahrbaren Strecke auf der Straße keine Wendefläche zur Verfügung steht. In Bauabschnitten, in denen gebaut wird, ist es erforderlich Anlieferungen mit der ausführenden Baufirma abzusprechen.
Gibt es Entschädigungen für Betriebe, die durch die Arbeiten Umsatzeinbußen erleiden?
Nein, das ist leider nicht möglich. Es wird aber versucht werden, durch Absprache mit den Bauunternehmen besondere Rücksicht auf geschäftliche Belange zu nehmen. So sollen geplante kurzzeitige Abschaltungen bei Wasser, Abwasser, Energie oder Kommunikationsverbindungen mit einigen Tagen Vorlauf angekündigt werden. Beispielsweise wurde bei der Planung der Bauabschnitte darauf geachtet, dass eine Zufahrt zu Winzerhöfen in der Weinstraße fast immer möglich bleibt.
Wie werden Gebäudeschäden, die wegen der Bauarbeiten entstehen, behandelt?
Es wurde bereits begonnen, durch Gutachter die Ist-Zustände der Gebäude in den Bauabschnitten zu erfassen. Diese Dokumentation wird bei der Ortsgemeinde verwahrt und kann bei eventuell auftretenden Schäden durch die Baumaßnahmen herangezogen werden. Bauunternehmen sind gegen solche Schäden versichert.
Werden auch Hausanschlüsse erneuert?
In der Weinstraße Nord werden alle Trinkwasseranschlüsse, insgesamt 68, und Schmutzwasserhausanschlüsse, insgesamt 63, erneuert. In der Weinstraße Süd haben die Verbandsgemeindewerke bereits mit den Arbeiten an den Hausanschlüssen begonnen.
Ist mit Stromabschaltungen zu rechnen?
Über gegebenenfalls nötige geplante Abschaltungen wird das Bauunternehmen rechtzeitig informieren. Da bei Tiefbaumaßnahmen aber nicht völlig auszuschließen ist, dass eine Unterbrechung erfolgen kann, ist es – wie ohnehin – sinnvoll, Batterien, Streichhölzer und Kerzen oder andere Hilfsmittel bereitzuhalten.
Kann während der Kanalarbeiten die Toilette benutzt werden?
Ja, es soll keine längeren Unterbrechungen bei der Ableitung von Schmutzwasser geben. Auf kurzzeitige Unterbrechungen bei Trennung oder Anschluss an die Kanalisation soll vom Bauunternehmen rechtzeitig hingewiesen werden.
Was ist bei Ausfall von Kommunikationsdienstleistungen nach Kabelschäden zu tun?
Zuständig ist der jeweiligen Anbieters, es sollte also der Störungsdienst der Deutschen Telekom oder der Deutschen Glasfaser kontaktiert werden.
Kommunikation und Information
Wo können sich Bürger über den aktuellen Stand der Bauarbeiten informieren?
Die Ortsgemeinde wird alle für sie verfügbaren Kommunikationswege nutzen, um das Großprojekt so zu begleiten, dass sich die Kirchheimerinnen und Kirchheimer möglichst gut informiert fühlen. Kurze Informationen werden über den WhatsApp-Channel des Ortsbürgermeisters verbreitet, ausführlicher berichtet wird auf der Webseite der Gemeinde (www.kirchheim-weinstrasse.de). Bitte beachten Sie auch Informationen im wöchentlich freitags erscheinenden Amtsblatt oder auf der Informationstafel vor der Grundschule. Fallweise werden auch weitere Ausgaben von „Kirchheim Aktuell“ veröffentlicht und verteilt.
An wen können sich Bürger bei Problemen wenden?
Weinstraßen-Anwohner und Gemeinde haben sich darauf verständigt, dass – neben Ortsbürgermeister Thomas Dhonau – Weingutbesitzer Volker Benzinger (Weinstraße Nord 24) als erster Ansprechpartner („Ombudsmann“) zur Verfügung steht. Er wird an den wöchentlichen Besprechungen zwischen Baufirma, Landesbetrieb Mobilität und den anderen Baubeteiligten teilnehmen und dort eventuelle Fragen und Anregungen der Kirchheimerinnen und Kirchheimer einbringen. Er ist erreichbar per Telefon (06359 1339 oder 0171 9913738) oder email (info@weingut-benzinger.de). Über die Gespräche oder andere Neuigkeiten wird er per WhatsApp (News-Channel) und/oder E-Mail-Newsletter informieren. Anmelden kann man sich bei Volker Benzinger über eine der genannten Kontaktmöglichkeiten.
Sonstiges
Was ändert sich an den Bushaltestellen?
Alle Haltestellen, außer der Haltestelle gegenüber der Schule am Schwarzen Platz, werden nach Abschluss der Umbauten wieder angefahren. Die Gehwege in den Haltestellenbereichen werden gemäß der aktuellen Rechtslage so erhöht, dass ein barrierefreier Ein- und Ausstieg in die Busse möglich wird. Die Haltebucht am Schwarzen Platz (Richtung Herxheim) an der Weinstraße Süd fällt weg. Künftig werden die Busse hier auf der Fahrbahn halten.
Kann während der Bauzeit der „Rote Platz“ mit Ausschank oder das Diffiné-Haus als Veranstaltungsort genutzt werden?
Ja, allerdings wird die Zufahrt während der Bauarbeiten, insbesondere während der Arbeiten im Bauabschnitt 1, nur eingeschränkt oder zeitweise nicht möglich sein. Fußläufig wird immer ein Zugang möglich sein. Das vorgesehene Veranstaltungsprogramm 2025 – also auch die Kerwe im Juli – werden wie vorgesehen durchgeführt. Falls notwendig, wollen sich die Veranstalter den geänderten Rahmenbedingungen anpassen. Nach Abschluss der Bauarbeiten in Bauabschnitt 1 wird es hier nur noch Einschränkungen beim Parken geben.
Kann ich die Arbeiten vor meinem Haus mit eigenen Baumaßnahmen verknüpfen (z.B. einer Außendämmung zur Isolierung des Kellers)?
Bei entsprechender Absprache mit dem ausführenden Tiefbau-Unternehmen spricht im Grundsatz nichts dagegen. Allerdings werden beim Gehwegbau nur Aufgrabungen von 60 cm bis 80 cm Tiefe erforderlich. Außerdem ist die Grundstücksgrenze zu beachten.
Sie haben weitere Fragen oder eine Antwort reicht Ihnen nicht aus? Dann schreiben Sie bis an die folgende E-Mail-Adresse: buergermeister@kirchheim-weinstrasse.de
Dieser Text gibt unserem Informationsstand am 24.4.2025 wieder.