Der Ort mit Schwung
Kirchheim an der Weinstraße
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02 Jun 2022

Neue Ausgabe Kirchheim Aktuell

Seit unserer letzten Ausgabe hat sich in Kirchheim einiges getan. Nach fast zwei Jahren Stillstand bedingt durch die Corona-Pandemie können wir jetzt hoffnungsvoll in die Zukunft schauen und weitere Schritte in Richtung Normalität machen. Die Pandemie hat uns gezeigt, was alles möglich ist und an welchen Stellschrauben wir in der Zukunft weiterdrehen müssen. Lesen Sie die aktuelle Ausgabe hier

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31 Mai 2022

Fragebogen zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses

Neubau eines multifunktional nutzbaren Mehrgenerationenhauses in Kirchheim a.d.W. mit integriertem Sportstättenbereich Fragebogen für Vereine und Interessensgruppen   Kurzbeschreibung der bisherigen Planung und der Ideen, die von den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeindegremien angedacht sind: Die Ortsgemeinde Kirchheim beabsichtigt den Neubau eines multifunktional nutz-baren Mehrgenerationenhauses mit integriertem Sportstättenbereich am südlichen Ortsrand, am gleichen Standort der derzeitigen Vereinsheimes des „SV Kirchheim 1946 e.V.“ Das geplante multifunktionale Gebäude soll als eine Art „Begegnungsstätte“ Platz für die Erfordernisse und Belange der in Kirchheim ansässigen Dorfgemeinschaft bieten. So könnten in einem „größeren“ Veranstaltungsraum im Erdgeschoss zukünftig, federführend initiiert und organisiert von Vereinen, diversen Interessensgemein-schaften sowie Gruppierungen von Bürgerinnen und Bürgern kleinere oder größere Treffen bzw. Veranstaltungen stattfinden. Denkbar wären hier beispielsweise Koch-kurse, Zusammenkünfte rund um den Bereich Musik, Film und Kultur oder Spieleabende. Um die Nutzungsmöglichkeiten möglichst vielfältig zu halten, könnte auch ein kleiner Bühnenbereich und / oder eine spezielle Küche, die durch einen langen „Tresen“ bzw. eines großen Arbeitsplattenbereich für Kochkurs geeignet ist, eingebaut werden. In weiteren, „kleineren“, multifunktional nutzbaren Gruppenräumen könnten mit flexibel einsetzbarer Möblierung, neben kleineren Zusammenkünften beispielsweise auch Besprechungen und Proben durchgeführt werden. Auch Räumlichkeiten für motorische Aktivitäten, unter anderem in Form von Yoga- oder Gymnastikkurse könnten zur Verfügung gestellt werden. Lagerbereiche für die notwendigen Gerätschaften sowie ein Raum für Betreuer sind ergänzend angedacht. Denkbar wäre zudem die Möglichkeit von betreuten, ganz- oder sogar mehrtägigen Jugendfreizeiten, Zeltlagern und ähnliche Veranstaltungen im Sinne einer zeit-gemäßen Jugendbetreuung. Ziel der / Anlass für die Befragung Durch die Befragung in Form dieses Fragebogens wird den Vereinen und Interessensgruppen Kirchheims die Möglichkeit gegeben, aktiv an der Planung des angedachten Mehrgenerationenhauses mitzuwirken und sowohl Ideen, als auch Wünsche zu äußern. Bitte lesen Sie die nachstehende Seite aufmerksam durch und geben Sie bei Interesse den ausgefüllten Fragebogen zurück. Die Kontaktdaten werden dabei streng vertraulich behandelt. Der Fragebogen kann persönlich, elektronisch als Scan per E-Mail oder per Post bis zum 20.06.2022 wie folgt abgegeben werden: -       Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11 in 67269 Grünstadt -       Herr Zimmermann:dennis.zimmermann@vg-l.de -       Herr Kronemayer: kronemayer@kirchheim-weinstrasse.de Den Fragebogen finden Sie hier

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11 Feb 2022

Erste Schritte sind getan: Bebauungsentwurf „ehemalige Malzfabrik“

 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB  Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kirchheim hat in seiner Sitzung am 14.09.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „ehemalige Malzfabrik“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und gleichzeitig beschlossen den Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), in der derzeit aktuellen Fassung, aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.  Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchzuführen. Entsprechend dem § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 BauGB, wird von der Umweltprüfung (nach § 2 Abs. 4 BauGB), von dem Umweltbericht (nach § 2a BauGB), von der Angabe über Arten umweltbezogender Informationen (nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie von der zusammenfassenden Erklärung (nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs.1 BauGB) abgesehen.  Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 07.02.2022 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.  Wesentliche Ziele der Gemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind:   die Wiedernutzbarmachung großer künftig nicht mehr genutzter Gewerbegrundstücke   die Schaffung von Baugrundstücken für die Wohnnutzung durch die Nutzung von Baulandpotenzialen innerhalb der bestehenden Ortslage   die Sicherung einer angemessenen landschaftlichen Einbindung   die Renaturierung und Erlebbarmachung des Eckbachs  Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Gemarkung Kirchheim, 102, 87/5, 87/4, 87/2, 92/3, 92/2, 93/4, 93/3 sowie 93/2 vollständig und die Flurstücke 92/6, 94/1,165/20 und 165/16 jeweils teilweise. Diese sind im beigefügten Lageplan dargestellt. Der künftige Geltungsbereich ist schwarz umrandet.  Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „ehemalige Malzfabrik“  Der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit gegeben sich in der Zeit  vom 28.02.2022 bis einschließlich 01.04.2022  über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung der Ortsgemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern.  Die Planunterlagen (vorläufige Planzeichnung, Textliche Festsetzung, sowie die bereits vorliegenden Gutachten) können in der Verbandsgemeindeverwaltung, Industriestraße 11, in 67269 Grünstadt, 1. OG, Fachbereich 2, Zimmer 102, unter Einhaltung der Hygienevorschriften, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis dienstags 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr, mittwochs von 08:30 – 12:00 Uhr, donnerstags 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr, freitags von 08:30 - 12:00 Uhr) eingesehen werden. Die v. g. Planunterlagen des Bebauungsplanentwurfs sind während des genannten Zeitraumes auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Leiningerland unter http://www.vg-l.de/blp ( Dokumente zu den Bauleitplanungen  Bebauungsplan  Laufende_Verfahren  Kirchheim – ehemalige_Malzfabrik) abrufbar.  Der Hinweis auf die Beteiligung und die Unterlagen sind ebenso über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz abrufbar (www.geoportal.rlp.de).  Weiterhin können die Planunterlagen digital unter der Adresse „Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Fachbereich 2, Planunterlagen Kirchheim, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt“, telefonisch unter 06359/8001-4252 oder per E-Mail unter bauleitplanung@vg-l.de (digital) angefordert werden. Stellungnahmen können während der Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail...

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13 Jan 2022

Bauarbeiten am Bahnhof beginnen

Die Deutsche Bahn informiert über die anstehenden Bauarbeiten am Bahnhof Kirchheim und den angrenzenden Bahnübergängen. Der Ausbau des Bahnhofs soll für mehr Qualität, eine höhere Zuverlässigkeit auf der Strecke und einen zukunftsweisenden Bahnverkehr sorgen. Bereits im Januar sind die ersten Vorbereitungen der Baufirma vor Ort zu sehen. Unter anderem beginnen die Einrichtung der Baustelle, die Herrichtung der Baustelleneinrichtungsflächen und der Grünschnitt. Am 3. Februar 2022 beginnen die Hauptarbeiten zum Umbau und den Erweiterungen der Gleisanlagen. Dabei errichtet die Bahn ein zusätzliches Gleis, zwei neue Weichen und einen weiteren Bahnsteig. Das bestehende Gleis und der bestehende Bahnsteig erhalten eine Runderneuerung. Im Zuge der Bauarbeiten modernisiert die Bahn außerdem die drei Bahnübergänge in der Gemeinde Kirchheim. Die Inbetriebnahme des ausgebauten Bahnhofs ist für Ende November 2022 vorgesehen. Zur Optimierung des Bauablaufs ist auf der Strecke zwischen Freinsheim und Grünstadt vom 22. Juli bis 5. September 2022 eine Vollsperrung des Eisenbahnverkehres notwendig. Dadurch lassen sich die Arbeiten in dieser Zeit komprimieren. Die zuständigen Mitarbeiter:innen der DB Netz AG sowie die Mitarbeiter:innen der ausführenden Baufirmen stehen während den Bauarbeiten für die Belange der Bürger:innen zur Verfügung und sind jederzeit vor Ort ansprechbar.

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26 Nov 2021

Neue Infos zum Weihnachtsmarkt 27./28.11.2021

Aufgrund der anhaltenden Corona Situation haben wir uns entschieden, den diesjährigen Weihnachtsmarkt ohne großen Budenzauber zu gestalten. Trotzdem wollen wir uns treffen und gemeinsam die Adventszeit beginnen. Unter dem Motto "lieber klein als nein" bieten  Kirchheimer Vereine in diesem Jahr ein Speise- und Getränkeangebot. Öffnungszeiten: 27.11.2021 16.00 Uhr – 21.00 Uhr 28.11.2021 15.00 Uhr – 20.00 Uhr Bitte beachten: Der Weihnachtsmarkt kann unter den Bestimmungen der 28.CoBeLVO stattfinden:  Auf dem gesamten Weihnachtsmarkt gilt die 2G Regel.  Kinder bis 12 Jahre und drei Monate sind generell von der 2G Regel ausgenommen.  Für Jugendliche zwischen 12 Jahren 3 Monaten bis zum 17 Lebensjahr gilt die 3G Regel. Ein zusätzlicher Test in einem Testzentrum oder ein Schultest mit Bescheinigung (nicht älter als 24 Stunden) ist notwendig.  In Situationen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht einzuhalten ist gilt Maskenpflicht (OP Maske , FFP2 Maske).  Einlasskontrollen werden durchgeführt. Nachweise der Impfung/Genesung und Ausweisdokumente sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.(Kinder/Jugendliche können dafür ihren Schülerausweis oder das Maxx-Ticket nutzen)  Wir freuen uns, dass wir trotz aller Umstände in Kirchheim einen Weihnachtsmarkt durchführen können. Bitte seien Sie achtsam und vorsichtig. Wir wünschen Ihnen eine schöne Zeit auf unserem kleinen Weihnachtsmarkt.  Gemeinde Kirchheim an der Weinstrasse  Stand : 25.11.2021 

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25 Nov 2021

Abgesagt: Weihnachtsfeier der Senioren 2021

Liebe Senior*innen, in diesem Jahr hätten wir Sie gerne wieder zu unserer Gemeindeweihnachtsfeier einladen. Leider müssen wir die Weihnachtsfeier am 4.12.2021 pandemiebedingt absagen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

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02 Nov 2021

Bürger- und Tourismusbroschüre Leiningerland

In der Bürgerinfo-Broschüre finden Sie offizielle Informationen der Verbandsgemeinde Leiningerland zu Adressen, Ansprechpartnern, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Behörden und Institutionen vor Ort wie z.B. Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus und Standesamt. Daneben bietet die Broschüre eine Übersicht aller wichtigen Adressen zu den Themen Kinder, Jugend, Bildung, Kultur, Sport, Freizeit, Gesundheit und Soziales sowie Informationen zu Geschichte, Sehenswürdigkeiten und touristischen Attraktionen in der Verbandsgemeinde Leiningerland. Der Link zur Broschüre https://www.findcity.de/?m=verbandsgemeinde-leiningerland-buergerinfo-67269c

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